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Beihilfe beim Bund (BBhV)
Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Da der Bund kein eigenes Bundesland ist, gelten bundesweit einheitliche Regelungen.
- ✓ Bemessungssätze: 50 % im Dienst / 70 % im Ruhestand
- ✕ Pauschale Beihilfe: Beim Bund nicht möglich
- ✓ Zielgruppen: Bundespolizei, Zoll, Bundeswehrverwaltung, Bundesministerien